Glückliche Mutter und Tochter

Finanzierung

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Drei Quellen, aus denen sich Betreuung zu Hause finanziert

Die Betreuung zu Hause zahlt in der Schweiz selten eine einzige Stelle. In der Regel kommen drei Quellen zusammen. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung übernimmt ärztlich verordnete Pflegeleistungen, nicht aber Betreuung und Haushalt; es bleibt ein gesetzlich gedeckelter Eigenanteil. Die Hilflosenentschädigung von AHV oder IV wird unabhängig vom Vermögen ausgerichtet, sobald bei alltäglichen Verrichtungen regelmässig Hilfe nötig ist. Und Ergänzungsleistungen greifen dort, wo Rente und Vermögen den Bedarf nicht decken.

Ein Hinweis, der vielen Recherchen den Umweg erspart: Die Schweiz kennt weder eine Pflegeversicherung noch ein Pflegegeld. Beides sind deutsche Begriffe für Leistungen, die es hier in dieser Form nicht gibt. Wer danach sucht, meint fast immer eine der drei Quellen oben. Auch die deutschen Pflegegrade haben in der Schweiz keine Entsprechung – hierzulande wird der Bedarf in zwölf Pflegestufen nach Pflegeminuten erfasst, und daran bemisst sich der Beitrag der Krankenkasse.

Welche Beträge im Einzelfall zusammenkommen und wie die Anträge laufen, steht auf finanzielle Hilfe. Was die Betreuung selbst kostet, zeigen unsere Kosten. Und wie sich das gegen einen Heimplatz rechnet, klärt der Kostenvergleich zu Hause und Heim.