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Rechtliches –
Ihre Fragen. Unsere Antworten.

Ist die Betreuung zu Hause in der Schweiz überhaupt erlaubt?

Ja. Betreuung im Privathaushalt ist grundsätzlich erlaubt – sofern sie korrekt organisiert und arbeitsrechtlich sauber umgesetzt ist. Das heisst: Die Betreuungsperson ist nicht selbständig, sondern fest angestellt – z. B. bei einem Schweizer Unternehmen wie seniorencare24.

Warum ist die sogenannte „Entsendung" problematisch?

Bei der Entsendung wird eine Betreuungsperson von einem ausländischen Unternehmen temporär in die Schweiz geschickt. Dies ist bei Betreuung im Privathaushalt rechtlich unzulässig, wenn das Weisungsrecht (also wer die Arbeit bestimmt) beim Haushalt selbst liegt – was fast immer der Fall ist.

Wie ist das bei seniorencare24 geregelt?

Alle unsere Betreuungspersonen sind mit Schweizer Arbeitsvertrag angestellt, inklusive Sozialversicherung, Unfallversicherung, Steuern und Lohn gemäss gesetzlicher Vorgaben.

Wir arbeiten ausschliesslich mit SECO-Bewilligung für Personalverleih und haben unseren Sitz in der Schweiz.

Was ist der Unterschied zwischen Entsendung und Personalverleih?

Entsendung: Die Betreuungsperson arbeitet im Namen und unter Anleitung des ausländischen Unternehmens. In der Praxis bei Privathaushalten selten legal.

Personalverleih: Die Betreuungsperson ist bei einem Schweizer Unternehmen angestellt, arbeitet aber im Haushalt des Kunden. Das ist erlaubt – wenn das Unternehmen in der Schweiz bewilligt ist, wie seniorencare24.

Kann ich als Familie für illegale Beschäftigung haftbar gemacht werden?

Ja. Wer Betreuungspersonal illegal vermittelt bekommt oder schwarz beschäftigt, riskiert eine Busse von bis zu CHF 50''000.–.

Deshalb raten wir: Vorsicht bei Angeboten unter CHF 5''000.– im Monat, die angeblich eine legale 24h-Betreuung versprechen.

Warum sind Betreuungspersonen keine Selbständigen?

Weil sie:

  • vor Ort wohnen und weisungsgebunden arbeiten

  • keine eigene Preisgestaltung oder Infrastruktur mitbringen

  • nur für einen einzigen Haushalt tätig sind

Das Schweizer Recht stuft solche Arbeitsverhältnisse klar als unselbständig ein – mit allen arbeitsrechtlichen Pflichten für den Arbeitgeber.

Wie weiss ich, ob ein Anbieter legal arbeitet?

Achten Sie auf folgende Punkte:

  • Sitz in der Schweiz

  • SECO-Bewilligung für Personalverleih

  • Festanstellung mit Lohnabrechnung, Sozialabgaben und Versicherungen

  • Keine Scheinselbständigkeit oder Entsendung

  • Transparente Vertragsgestaltung

Bei uns gilt: legal, geprüft, transparent – ohne Wenn und Aber.

Ihre Sicherheit ist auch rechtlich unsere Verantwortung

Wir beraten Sie gerne persönlich zu allen rechtlichen Fragen rund um Betreuung zu Hause.

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