Hier finden Sie einen Überblick zu den rechtlichen Rahmenbedingungen einer 24-Stunden-Betreuung zu Hause.
Die seniorencare 24 AG verfügt über eine entsprechende Bewilligung des Amtes für Wirtschaft und Arbeit (AWA) sowie des Staatssekretariates für Wirtschaft (SECO) für grenzüberschreitende Personalvermittlung und -verleihtätigkeit.
Einzusehen ist diese unter: www.avg-seco.admin.ch
Das Arbeitsverhältnis zwischen Ihnen und der Betreuungsperson unterliegt nicht dem Arbeitsgesetz, jedoch müssen die Bestimmungen des Normalarbeitsvertrages für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft eingehalten werden.
Um Ihnen den Einsatz einer Betreuungsperson zu vereinfachen, stellen wir Ihnen eine entsprechende Arbeitsvertragsvorlage zur Verfügung.
Das Arbeitsverhältnis zwischen der Betreuungsperson und dem Personalverleiher (seniorencare24 AG) untersteht dem Schweizer Arbeitsgesetz. Es ist für uns selbstverständlich, dass dieses vollständig eingehalten wird. Ebenso möchten wir sicherstellen, dass die von uns angestellten Betreuungspersonen vor Ort gute Arbeitsbedingungen vorfinden.
Um in der Schweiz einer Arbeit nachgehen zu können, benötigen alle Personen ohne Schweizer Staatsbürgerschaft eine entsprechende Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung oder müssen im Meldeverfahren registriert werden.
Die entsprechende Bewilligung wird von uns bereits im Rekrutierungsprozess geprüft. Falls nötig ergreifen wir vor der Einstellung entsprechende Schritte wie das Meldeverfahren oder unterstützen die Betreuungsperson bei der Beantragung einer Bewilligung.
Kontaktieren Sie uns - wir helfen Ihnen gerne weiter.
Teilen Sie uns die nötigen Angaben mit, damit wir für Sie die bestmögliche Betreuungsperson finden können. (Dauer: 1 – 3 Minuten)